| Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sauerlandexpress.com
transportiert, rollfähige oder auch Verunfallte Motorräder, Motorroller und Quadts auf einem offenen KFZ Transporter innerhalb Deutschlands und Europas. Die Preise werden nach Absprache berechnet. Motorräder mit Beiwagen werden nur nach Absprache transportiert und berechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet das Transportgut bei Abholung bereits bezahlt zu haben, die Ware muss also bereits sein Eigentum sein. Für Anfahrten, bei denen es aus von Sauerlandexpress.com nicht zu vertretenden Gründen zu keinem Transport kommt, ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 60,00 vom Auftraggeber zu entrichten. Ein Auftrag wird in schriftlicher Form, Brief, Fax und E-Mail entgegen genommen, was vorher telefonisch abgeklärt werden kann. In der Auftragserteilung müssen Abholort und Lieferort mit Namen, Adressen sowie Telefonnummern, zwecks kurzfristiger Kontaktaufnahme enthalten sein. Innerhalb Deutschlands entstehen zusätzliche Kosten nur für Sonderausgaben, wie z. B. Mautgebühren oder Fähren. Die Rechnungen dieser Gebühren werden bei Anlieferung beigelegt. Die Transportversicherung ist bereits im Preis enthalten. Die Versicherungssumme pro Auftrag entspricht höchstens dem Wert des zu transportierenden Gegenstandes. Für mittransportierte Zubehörteile berechnen wir pro Karton/Teil 50x50x50 cm zusätzlich EUR 10,00. Für Gegenstände die nicht Ordnungsgemäß am Krad montiert sind und Verloren gehen, übernimmt Sauerlandexpress.com keine Haftung. Gerichtsstand ist Iserlohn. Der Transport wird nach Vorheriger Absprache, Telefonisch oder Schriftlich ausgeführt. Sollte es einmal zu Verzögerung durch unvorsehbare Ereignisse, Stau, Wetter etc. kommen, kann Sauerlandexpress.com nicht Haftbar gemacht werden. Die Zahlung der Transportkosten wird in bar bei Übergabe fällig, sofern keine anderweitige Vereinbarungen getroffen werden.
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